Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2009 » Behinderte Menschen in der kommunalen Sozialpolitik

Behinderte Menschen in der kommunalen Sozialpolitik

Von den Kommunen in Deutschland wird nach wie vor die stärkere Entlastung von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Erziehung für behinderte junge Volljährige und Kinder bzw. Jugendliche angestrebt. Gleiches gilt für behinderte Senioren/ innen. Vor dem Hintergrund der gegliederten Sozialverantwortung für den Umgang mit entsprechenden Bedarfen im Mehrebenen-System des sozialen Bundesstaates sind diese Forderungen verständlich; sie verfehlen indes das Anliegen einer qualitativen kommunalen Sozialpolitik. Diese muss sich statt dessen und im Widerstreit zu gegenwärtigen „Modernisierungstendenzen“ der rechtlich nicht geforderten, aber tatsächlich praktizierten institutionellen Ausgrenzung von jungen und alten behinderten Menschen entgegenstellen.

Seiten 253 - 260

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.05.2009.253

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