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Behörde als „richtige“ Beteiligte? Rechtsträgerprinzip versus Behördenprinzip

Maßgebend für die Frage, ob ein Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren der „richtige“ Beteiligte ist, ist nicht seine Beteiligtenfähigkeit, sondern seine Prozessführungsbefugnis. Bei der Beteiligtenfähigkeit und der Prozessführungsbefugnis handelt es sich um zwei verschiedene Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen getrennt zu prüfen ist.

Seiten 520 - 522

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2010.520

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