Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2009 » Beitragshaftung: Bauunternehmen / Unfallversicherung

Beitragshaftung: Bauunternehmen / Unfallversicherung

§ 28e SGB IV; § 150 SGB VII

Das für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem im Baugewerbe nach § 28e Abs. 3a – 3f SGB IV findet auch für die Beitragshaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 5. 2008 – B 2 U 11/07 R –

Anmerkung von Stefan Brettschneider, Berlin / Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Kassel

Seiten 559 - 568

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2009.559

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