Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2006 » Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 2 SGB I

Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 2 SGB I

§ 51 Abs. 2 (n. F.) SGB I (in Folgendem § 51 Abs. 2) wirft eine Fülle von rechtlichen Fragen auf. Diese betreffen vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Untersuchungsgrundsatz, insbesondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten sowie die materielle Tragungs- bzw. Beweislast. Im Folgenden soll diese Vorschrift wesentlich anhand dieser Kriterien rechtlich eingegrenzt und beurteilt werden. Das Ergebnis ist, dass § 51 Abs. 2 (m. E. offensichtlich) verfassungswidrig ist.

Seiten 278 - 284

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.05.2006.278

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