Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2007 » Der Beginn der Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche (§ 111 SGB X)

Der Beginn der Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche (§ 111 SGB X)

Erstattungen können mit hohen Belastungen für Versicherungsträger verbunden sein. Der Beginn der Ausschlussfrist gem. § 111 SGB X für die einzelnen Arten von Erstattungsansprüchen kann zur Zeit aber nur als ungeklärt angesehen werden. Die Zuordnung von Erstattungsansprüchen zu den beiden Vorschriften des § 111 SGB X ist nur unter teleologischer Reduktion ihrer Regelungen möglich. Wünschenswert wäre aber die Anpassung des § 111 SGB X an die allgemeinen Grundsätze für den Verjährungsbeginn.

Seiten 400 - 404

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2007.400

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