Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2010 » Der Rechtsweg im Sozialrecht Schwedens

Der Rechtsweg im Sozialrecht Schwedens

„Die Gerichte sind für die Bürger da. Sie handeln mit Respekt für den Einzelnen […]. Die Gerichte sind ein stabiler Faktor im Dienste der Demokratie in einer mannigfaltigen Gesellschaft. Sie sind das selbstverständliche Forum zur Konfliktlösung.“ An der Verwirklichung dieser Vision wird in Schweden seit Jahrzehnten mit wechselnder Dynamik gearbeitet. Aktuell steht die verfassungsrechtliche Verankerung der Gerichtsbarkeit mitten in einem Reformprozess. Die Organisation des Rechtswegs im Sozialrecht im Rahmen einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit war Gegenstand tiefgreifender Veränderungen.

Seiten 18 - 23

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2010.018

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