Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2008 » Die Feststellungen nach § 69 SGB IX im Lichte des „modernen“ Behinderungsbegriffs

Die Feststellungen nach § 69 SGB IX im Lichte des „modernen“ Behinderungsbegriffs

2001 ist das SGB IX in Kraft getreten. Der dort normierte „moderne“ Behinderungsbegriff ist seitdem im Zusammenhang mit Fragen der „Rehabilitationsangleichung“ ständig in der Diskussion. Wenig beachtet worden ist jedoch bisher, welche Auswirkungen das neue Teilhabekonzept auf die Feststellungen nach § 69 SGB IX hat.

Seiten 220 - 227

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.04.2008.220

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