Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2008 » Die öffentliche Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung bei Massenwidersprüchen

Die öffentliche Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung bei Massenwidersprüchen

Gegen einige Verwaltungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger – wie beispielsweise die Nullanpassung der Renten im Jahr 2004 – legen Millionen Rentnerinnen und Rentner Widerspruch ein. Die abschließende Bescheidung dieser Widersprüche erfolgt in der Regel nach höchstrichterlicher Klärung und ist mit erheblichen Verwaltungs- und Portokosten verbunden. Eine effiziente und zugleich den Rechtsschutzinteressen der Betroffenen gerecht werdende Lösung lässt sich über die öffentliche Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung erreichen.

Seiten 211 - 215

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.04.2008.211

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