Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), das am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist, durch Gesetz vom 21. Dezember 2008 ratifiziert. Die Konvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland und seit dem 22. Januar 2011 auch für die Europäische Union, die dem Übereinkommen gleichfalls beigetreten ist, rechtsverbindlich.
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