Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2009 » Einstweiliger Rechtsschutz bei lebensbedrohlichen seltenen Leiden

Einstweiliger Rechtsschutz bei lebensbedrohlichen seltenen Leiden

Bei lebensbedrohlichen seltenen Leiden führt der Begriff der Seltenheit dazu, dass sich in vielen Fällen die Sach- und Rechtslage nicht in einer für den Betroffenen zumutbaren Zeit klären lässt. Er ist deshalb auf Eilrechtsschutz angewiesen. Der Beitrag befasst sich mit den für diese Verfahrenskonstellation verbundenen prozessualen Problemen.

Seiten 121 - 125

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.03.2009.121

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