Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2009 » Existenzsicherung und Alters- und Invaliditätsvorsorge

Existenzsicherung und Alters- und Invaliditätsvorsorge

Zum Thema „Existenzsicherung und Alters- und Invaliditätsvorsorge“ will ich zuerst die Frage klären, was denn eigentlich unter „Existenzsicherung“ zu verstehen ist und inwieweit die Vorsorgesysteme bei Alter und Invalidität, insbesondere die Gesetzliche Rentenversicherung dieses Ziel auch verfolgen (I). Sodann soll analysiert werden, welche Regelungen den Vorsorgesystemen eine existenzsichernde Funktion vorschreiben und welche Vorgaben an den politischen Prozess es dazu gibt (II) und ob und wie die gegenwärtigen Vorsorgesysteme, insbesondere die GRV, diesem Ziel dienen (III). Abschließend werden von den Lösungen, die die existenzsichernde Funktion der Vorsorgesysteme stärken, jene diskutiert, die an der Schnittstelle zwischen den Systemen der Vorsorge bei Alter und Erwerbsminderung und der Grund-sicherung nach SGB II und SGB XII liegen (IV).

Seiten 629 - 638

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.11.2009.629

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