Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2008 » Gerichtsverfahren: Verfassungsmäßigkeit / Kostenrecht

Gerichtsverfahren: Verfassungsmäßigkeit / Kostenrecht

Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 14, 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; §§ 183 f., 193 SGG

Die Auferlegung von Pauschgebühren nach § 184 SGG verletzt auch private Pflegeversicherungsunternehmen nicht in ihren Grundrechten.

Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 31. Januar 2008 – 1 BvR 1806/02 –

Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am BSG, Kassel

Seiten 532 - 539

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2008.532

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