Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2012 » Grundsatzentscheidung zur Arzneimittelpreisverordnung erst 2012

Grundsatzentscheidung zur Arzneimittelpreisverordnung erst 2012

Seit mehr als einem Jahr warten die deutschen Apotheker auf eine höchstrichterliche Entscheidung zur Rechtsfrage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für Arzneimittel gilt, die über den Versandhandel aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden. Zuständig ist der nur sehr selten tagende Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Sitz in Karlsruhe. Er muss bei der Auslegung der Preisverordnung tätig werden, weil es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dieser Thematik beim Bundesgerichtshof und beim BSG in Kassel gibt.

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