Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2009 » Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarfsgemeinschaft / Einkommensberücksichtigung

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarfsgemeinschaft / Einkommensberücksichtigung

§§ 9, 11 SGB II; § 3 Alg II-Verordnung

Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale Berechnungsmethode).

Urteil des 14. Senats des BSG vom 18. 6. 2008 – B 14 AS 55/07 R –

Anmerkung von Roland Rosenow, Freiburg

Seiten 548 - 559

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2009.548

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