Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2007 » Grundsicherung: Vermögen/ angemessenes Wohneigentum

Grundsicherung: Vermögen/ angemessenes Wohneigentum

§§ 7, 9, 12 SGB II; § 90 SGB XII; 2. WoBauG

1. Zur Berücksichtigung von selbstgenutztem Wohneigentum bei der Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld II.

2. Die angemessene Größe einer Eigentumswohnung ist weiterhin bundeseinheitlich nach den Vorgaben des WoBauG 2 zu bestimmen. Der dort enthaltene Grenzwert von 120 qm ist bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier grundsätzlich um 20 qm pro Person bis zu einer Mindestgröße von 80 qm zu mindern.

Urteil des 7b. Senats des BSG vom 7. November 2006 – B 7b AS 2/05 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Angela Busse, FH Fulda

Seiten 432 - 441

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2007.432

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