Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2008 » Ist die Nichtberücksichtigung teilzeitbeschäftigter Selbstständiger in § 257 SGB V verfassungswidrig?

Ist die Nichtberücksichtigung teilzeitbeschäftigter Selbstständiger in § 257 SGB V verfassungswidrig?

§ 257 SGB V sieht die Gewährung von Beitragszuschüssen durch den Arbeitgeber für bestimmte Arbeitnehmer vor, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, unterliegen gemäß § 5 Abs. 5 SGB V nicht der Versicherungspflicht, gehören aber auch nicht zum zuschussberechtigten Personenkreis nach § 257 SGB V. Der Beitrag zeigt, dass diese Nichtberücksichtigung einen Gleichheitsverstoß darstellt und deshalb eine Neufassung des § 257 SGB V durch den Gesetzgeber notwendig ist.

Seiten 14 - 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2008.014

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,95 *) PDF | 3 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: