Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2007 » Krankenversicherung: Abgrenzung ambulante / teilstationäre / vollstationäre Krankenhausbehandlung

Krankenversicherung: Abgrenzung ambulante / teilstationäre / vollstationäre Krankenhausbehandlung

§§ 39, 115, 115a, 115b SGB V

Zur Abgrenzung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Krankenhausbehandlung bei Behandlung auf einer Intensivstation von weniger als 24 Stunden (Fortführung von BSG vom 4. 3. 2004 – B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr 1).

Urteil des 3. Senats des BSG vom 28. 2. 2007 – B 3 KR 17/06 R –
Anmerkung von Katja Meyerhoff, Richterin am SG, Hamburg

Seiten 687 - 692

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.11.2007.687

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