Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2007 » Krankenversicherung: Ausschluss Leistungskatalog / D-Ribose

Krankenversicherung: Ausschluss Leistungskatalog / D-Ribose

§§ 13 Abs. 3, 27 Abs. 1, 31 ff. SGB V; Art. 2 Abs. 2 GG

Versicherte können Versorgung mit Einfachzucker (D-Ribose) bei einer Muskelerkrankung nicht beanspruchen, denn dies gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass Verfassungsrecht entgegensteht.

Urteil des 1. Senats des BSG vom 4. 4. 2006 – B 1 KR 12/04 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Hänlein, Universität Kassel

Seiten 165 - 173

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.03.2007.165

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