Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2008 » Krankenversicherung: Erstattung / Ausschlussfrist

Krankenversicherung: Erstattung / Ausschlussfrist

§ 111 SGB X

Versäumt der erstattungsberechtigte Leistungsträger die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X, weil der erstattungspflichtige Leistungsträger schwer gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit verstoßen hat, so kann der Fristablauf unbeachtlich sein (Fortentwicklung von BSG vom 28. 3. 2000 – B 8 KN 3/98 U R = BSGE 86, 78 = SozR 3-1300 § 111 Nr. 8).

Urteil des 10. Senats des BSG vom 10. 5. 2007 – B 10 KR 1/05 R –

Anmerkung von Walter Böttiger, Richter am SG Stuttgart, derzeit Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart

Seiten 373 - 376

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2008.373

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