Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2006 » Krankenversicherung: Häusliche Krankenpflege / Einrichtung der Behindertenhilfe

Krankenversicherung: Häusliche Krankenpflege / Einrichtung der Behindertenhilfe

§§ 37 Abs. 2 SGB V; §§ 43, 43a, 71 SGB XI; §§ 53 ff. SGB XII

Behinderte, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen und dort Kost und Logis als Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, haben keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegen ihre Krankenkasse, weil sie dort keinen eigenen Haushalt führen.

Urteil des 3. Senats des BSG vom 1. 9. 2005 – B 3 KR 19/04 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Bamberg

Seiten 423 - 429

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2006.423

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