Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2007 » Krankenversicherung: Hilfsmittel / Vojta-Liege

Krankenversicherung: Hilfsmittel / Vojta-Liege

§§ 13, 33 SGB V; §§ 15, 31 SGB IX

Ein Hilfsmittel i. S. der gesetzlichen Krankenversicherung muss nicht auf den Körper des Versicherten einwirken; es dient auch dann der Sicherung der ärztlichen Behandlung, wenn es die häusliche Behandlung durch eine Hilfsperson ermöglicht oder erheblich erleichtert (hier: sog. Vojta-Liege).

Urteil des 3. Senats des BSG vom 3. 8. 2006 – B 3 KR 25/05 R –
mit Anmerkung von Richter am Bayer. Landessozialgericht Dr. Michael Jörg, München

Seiten 297 - 302

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.05.2007.297

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