Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2008 » Krankenversicherung: Kassenwahlrecht

Krankenversicherung: Kassenwahlrecht

§ 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V; § 133 BGB

Werden jeweils Versicherungspflicht begründende Beschäftigungen durch eine Zeit der Familienversicherung unterbrochen, steht Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Aufnahme der neuen Beschäftigung ein unbeschränktes Wahlrecht zu Gunsten einer anderen als der bisherigen Kasse jedenfalls dann zu, wenn die Mindestbindungsfrist abgelaufen ist.

Urteil des 12. Senats des BSG vom 13. 6. 2007 – B 12 KR 19/06 R –

Anmerkung von Dr. Judith Ihle, Berlin

Seiten 492 - 498

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.08.2008.492

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,95 *) PDF | 7 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: