Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2008 » Krankenversicherung: Künstliche Befruchtung / Kostenübernahme

Krankenversicherung: Künstliche Befruchtung / Kostenübernahme

§ 27a SGB V; Art. 2, 3 Abs. 1, Art. 6 GG

Die gesetzliche Begrenzung der Übernahme der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auf die Hälfte der Gesamtkosten ist verfassungsgemäß.

Urteil des 1. Senats des BSG vom 19. 9. 2007 – B 1 KR 6/07 R –

Anmerkung von Jürgen Beck, Richter am Sozialgericht Speyer

Seiten 356 - 361

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2008.356

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