Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2010 » Krankenversicherung: Praxisgebühr

Krankenversicherung: Praxisgebühr

§ 28 Abs. 4, §§ 61 f. SGB V

Die Pflicht zur Zuzahlung von 10 Euro je Kalendervierteljahr für den Arztbesuch („Praxisgebühr“) verstößt nicht gegen verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Versicherten.

Urteil des 3. Senats des BSG vom 25. 6. 2009 – B 3 KR 3/08 R –

Anmerkung von Dr. Sven Wolf, Köln

Seiten 245 - 251

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.04.2010.245

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