Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2006 » Preisdirigismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Preisdirigismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der Staat ist kein „normaler“ Marktteilnehmer. Das gilt, wie das Beispiel der Apothekenrabatte in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, auch dort, wo er – mediatisiert durch Sozialversicherungsträger – Dritten den Bezug von Gütern unter Vorzugsbedingungen ermöglicht. Diese fügen sich in den Kontext vielfacher weiterer Preisdirigismen ein, mit denen der Staat die Bedingungen der Verschaffung von Gütern an Versicherte steuert. Das wirft gewichtige verfassungsrechtliche Probleme auf, denen im Folgenden auf der Grundlage zweier kürzlich ergangener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundessozialgerichts nachgegangen wird.

Seiten 505 - 513

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2006.505

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