Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2007 » Reform der Pflegeversicherung – in drei Etappen

Reform der Pflegeversicherung – in drei Etappen

Was veranlasst den Gesetzgeber, zunächst das Leistungsrecht der Pflegeversicherung in einer ersten Reform 2008 zu ändern, um erst danach den Begriff der Pflegebedürftigkeit mit dem Ziel zu reformieren, Menschen mit kognitiven Störungen (vor allem Altersdemente) gleichberechtigt in den Schutz der Pflegeversicherung einzubeziehen? Was auf den ersten Blick alles andere als folgerichtig aussieht, ist im Koalitionsvertrag mit Bedacht auf eine Zeitschiene mit unterschiedlichen Entscheidungszeitpunkten gestellt worden.

Seiten 694 - 699

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.12.2007.694

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