Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2008 » Rehabilitation: Erstattungsanspruch / Erstangegangener Träger

Rehabilitation: Erstattungsanspruch / Erstangegangener Träger

§§ 9 ff. SGB VI; § 14 SGB IX; §§ 102 ff. SGB X, ATG

1. Hat ein erstangegangener Träger in Bejahung seiner Zuständigkeit Rehabilitationsleistungen erbracht, schließt dies Erstattungsansprüche nach §§ 103, 104 SGB X nicht aus (Abgrenzung zu BSG vom 26. 10. 2004 – B 7 AL 16/04 R = BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).

2. Leitet ein erstangegangener Rehabilitationsträger in der irrtümlichen Annahme seiner Zuständigkeit den Leistungsantrag nicht weiter, begründet dies im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern nur eine nachrangige Zuständigkeit.

3. Für Versicherte sind während der Altersteilzeit Leistungen zur Teilhabe des Rentenversicherungsträgers nicht ausgeschlossen.

Urteil des 1. Senats des BSG vom 26. Juni 2007 – B 1 KR 34/06 R –

Anmerkung von Dipl. iur. Dennis Bunge, Kiel

Seiten 734 - 740

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.12.2008.734

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,95 *) PDF | 7 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: