§ 2 SGB VI
Selbstständig tätige Logopäden, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind jedenfalls dann versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie überwiegend aufgrund (vertrags-)ärztlicher Verordnung handeln.
Urteil des 5. Senat des BSG vom 23.7.2015 – B 5 RE 17/14 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Gerhard Igl, Universitätsprofessor a. D., Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
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