Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2012 » Solidarität und Sozialversicherung

Solidarität und Sozialversicherung

Das Solidarprinzip, wichtiges Merkmal der Sozialversicherung auch nach EU-Recht, wird umgesetzt durch den Sozialausgleich. Seine Grundlage ist das Sozialstaatsprinzip. In der Rechtsprechung dient es zur systematischen Auslegung. Es kann auch in der Privatversicherung realisiert werden. Gefährdet wird es gegenwärtig vor allem durch die Steuerfinanzierung der Sozialversicherung und durch Wahlrechte der Versicherten.

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGb.01.2012.001

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