Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2007 » Soziales Entschädigungsrecht: Opferentschädigung / Unbilligkeit

Soziales Entschädigungsrecht: Opferentschädigung / Unbilligkeit

§ 2 Abs. 1 Satz 1 OEG

Ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, kann zusammen mit anderen Umständen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen.

Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. 7. 2006 – B 9a VG 1/05 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Birgit Hoffmann, FH Mannheim

Seiten 111 - 114

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.02.2007.111

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