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Übersicht über die Rechtsprechung des BSG im Jahr 2011
Mit 3.297 Neueingängen wurden die Zahlen der Vorjahre und sogar die des bisherigen Spitzenjahres 2009 (3.225) deutlich übertroffen. Im Bereich der Revisionen und der Nichtzulassungsbeschwerden ergab sich gegenüber 2010 eine weitere deutliche Zunahme um 6,9 %. Diese deutliche zunehmende Belastung stellt sicherlich eine Herausforderung für das Bundessozialgericht (BSG) dar, gab es doch keine personelle oder sächliche Verstärkung angesichts der gewachsenen Aufgaben. Dennoch ist es dem BSG gelungen, die Verfahrensdauer erneut zu verkürzen. Im Jahre 2010 hat das Richterkollegium noch 64,7 % der Revisionen innerhalb eines Jahres erledigt; im letzten Jahr 2011 konnte diese Zahl auf knapp 70 % gesteigert werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug bei den Revisionen im Jahre 2011 rund 8 Monate. Verglichen mit der durchschnittlichen Verfahrensdauer bei Revisionen im Jahr 2010 ergibt sich eine Verkürzung der Bearbeitungszeit um einen halben Monat. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden gilt, dass diese im vergangenen Jahr durchschnittlich innerhalb von rund 3 ½ Monaten erledigt werden konnten. Die Berichterstattung über die Tätigkeit des BSG wird in Zukunft auch in formeller Hinsicht weiter an Bedeutung gewinnen. Seit Ende letzten Jahres können Bürgerinnen und Bürger Entschädigungen bei überlangen Gerichtsverfahren geltend machen. Man wird sicher sagen dürfen, dass die im BSG erreichte Verfahrensdauer nicht nur zweifellos angemessen ist, sondern diesen Maßstab sicherlich deutlich übererfüllt.
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGb.04.2012.202
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