Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2008 » Umfang und Grenzen summarischer Prüfung im sozialgerichtlichen Verfahren

Umfang und Grenzen summarischer Prüfung im sozialgerichtlichen Verfahren

Vorliegend soll versucht werden, einen kurzen Überblick für die Praxis über die Konsequenzen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf summarische Prüfungen speziell im sozialgerichtlichen Verfahren zu geben, exemplarisch dargestellt am Prozesskostenhilfeverfahren (II.) und am einstweiligen Anordnungsverfahren (III).

Seiten 85 - 88

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.02.2008.085

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