Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2007 » Unfallversicherung: Berufskrankheit / Stichtag

Unfallversicherung: Berufskrankheit / Stichtag

§ 9 SGB VII (§ 551 RVO); § 6 Abs. 2 BKV

Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 2 BKV erfasst im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren auf Feststellung einer Quasi-Berufskrankheit nach § 551 Abs. 2 RVO nicht.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 6. 2006 – B 2 U 5/05 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, Meckenheim

Seiten 354 - 359

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2007.354

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