Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2010 » Unfallversicherung: Schulunfall / Sport / DDR

Unfallversicherung: Schulunfall / Sport / DDR

§§ 539 Abs. 1 Nr. 14 b, 548 RVO; §§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b, 8 SGB VII Eine versicherte Tätigkeit während des Schulbesuchs liegt vor, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, hinsichtlich derer die Schule (Mit-)Verantwortung trägt (organisatorischer Verantwortungsbereich), und das Verhalten des Schülers zum Unfallzeitpunkt als Teilnahme an der Veranstaltung anzusehen ist.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 30. 6. 2009 – B 2 U 19/08 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Gitter, Bayreuth

Seiten 483 - 489

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.08.2010.483

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,95 *) PDF | 7 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: