Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2009 » Unfallversicherung: Zuständigkeit / Arbeitsunfall

Unfallversicherung: Zuständigkeit / Arbeitsunfall

§§ 2, 8 135 SGB VII

Steht eine Verrichtung sowohl als Beschäftigung als auch als Nothilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, geht die Beschäftigungsversicherung vor; es kommt nicht darauf an, welchem Zweck die Tätigkeit vorrangig gedient hat.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. 3. 2008 – B 2 U 12/07 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Laurenz Mülheims, Bonn

Seiten 422 - 427

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2009.422

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