Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2006 » Unternehmer-Regress bei Schwarzarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 110 Abs. 1a SGB VII)

Unternehmer-Regress bei Schwarzarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 110 Abs. 1a SGB VII)

Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer durch Einnahmeausfälle bei Sozialkassen und Fiskus. Der Gesetzgeber hat deshalb die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verschärft. Eine dieser Maßnahmen ist die Pflicht des Unternehmers, dem zuständigen Träger der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall von Schwarzarbeitern dessen Aufwendungen zu ersetzen. Die systemfremde Vorschrift ist auslegungsbedürftig und begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken.

Seiten 404 - 410

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2006.404

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