Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2009 » Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V

Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V

Die gesetzlichen Krankenversicherungen organisieren die Hilfsmittelversorgung durch exklusive oder offene Ausschreibungsverträge neu. Ein Kriterium für den Vertragsschluss ist zuweilen die QMS-Zertifizierung der Leistungserbringer, in der Regel nach DIN EN ISO.

Seiten 351 - 352

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2009.351

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