Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2006 » Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nach einigen Geburtswehen verabschiedeten die Koalitionspartner von CDU / CSU und SPD am 11. November 2005 den Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Dort enthalten sind unter der Gliederungsziffer I., 2.6 „Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)“ auf drei Seiten 20 Gliederungspunkte, welche die neue Bundesregierung in den kommenden vier Jahren abarbeiten will. Bundeskanzlerin Dr. Merkel nahm verschiedene dieser Punkte in ihrer Regierungserklärung am 30. November 2005 auf und erläuterte dem Parlament und der Öffentlichkeit, welche Schwerpunkte die neue Regierung bei der Umsetzung der beschlossenen Vorhaben setzen will. Einige dieser Vorhaben haben die Koalitionspartner bereits am 15. Dezember 2005 mit den Stimmen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag umgesetzt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ihre Tauglichkeit zur Eingliederung betroffener Menschen in den ersten Arbeitsmarkt untersucht werden. Dabei soll der Blick auch darauf gelenkt werden, wie diese Vereinbarungen gesetzlich umgesetzt werden können.

Seiten 270 - 277

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.05.2006.270

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