Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2008 » Verfassungsrecht: Verfassungsbeschwerde / Grundsicherung

Verfassungsrecht: Verfassungsbeschwerde / Grundsicherung

Art. 1, 3, 14, 20 GG; § 93a BVerfGG; § 20 SGB II

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie zwar eine Unterschreitung des Existenzminimums rügt, aber nicht substantiiert darlegen, dass die staatlicherseits zur Verfügung gestellten Leistungen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Hinsichtlich der gerügten Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 mangelt es bereits an der Darlegung, dass der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe Eigentumsschutz genießen würde. (zugleich Bestätigung des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2007 – B 11b AS 61/06 B –)

Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 7. 11. 2007 – 1 BvR 1840/07 –

Anmerkung von Professor Dr. Karl-Jürgen Bieback, Universität Hamburg

Seiten 409 - 412

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2008.409

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,95 *) PDF | 4 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: