Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2006 » Versicherungspflicht: Ehrenamtlicher Bürgermeister / Abhängige Beschäftigung

Versicherungspflicht: Ehrenamtlicher Bürgermeister / Abhängige Beschäftigung

§ 7 Abs. 1 SGB IV; § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; § 168 Abs. 1 Satz 1 AFG

Ein ehrenamtlicher Bürgermeister einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen, der eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung erhält, übt eine abhängige Beschäftigung gegen Entgelt aus.

Urteil des 12. Senats des BSG vom 25. 1. 2006 – B 12 KR 12/05 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Universität Passau

Seiten 535 - 541

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.09.2006.535

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