Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2008 » Wer entscheidet über die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit einer nach den §§ 77 ff. SGB III geförderten Weiterbildung?

Wer entscheidet über die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit einer nach den §§ 77 ff. SGB III geförderten Weiterbildung?

Zur Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit

Private fachkundige Stellen sollen auch über die arbeitspolitische Zweckmäßigkeit bei der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen entscheiden. Der Beitrag stellt in Frage, ob dies sinnvoll ist und welche Rechtsfolgen sich hieraus für die gerichtliche Überprüfbarkeit ergeben. Die bisherige Rechtsprechung des BSG dürfte auf die Neuregelung nicht übertragbar sein.

Seiten 17 - 19

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2008.017

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