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Zeitschriften-Artikel aus "Die Sozialgerichtsbarkeit" Ausgabe 10/2006
Das Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313a ZPO in sozialgerichtlichen Urteilen
Autor: Dr. Thomas Harks...nicht durch.3 Erst 1976 führte der Gesetzgeber § 313a ZPO ein. Die zuletzt zum Dr. Thomas Harks, Richter, 1. 1. 2002 geänderte Vorschrift ermöglicht... ...Urteilen Dr. Thomas Harks § 313a ZPO erlaubt es, in bestimmten Fällen Urteile durch Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen stark abzukürzen...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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