§ 28a SGB III
Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung setzt voraus, dass der Antragsteller eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III tatsächlich bezogen hat.
BSG, Urteil des 5. Senats vom 4.12.2014 – B 5 AL 1/14 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Stefan Greiner und Mathias Benedix, Bonn
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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