Mit Gesetz vom 24.7.2010 (BGBl. I S. 983 ff.) hat der Gesetzgeber für eine Neuregelung der Herstellerrabatte im SGB V gesorgt. Nachdem in Teil I (SGb 2011, S. 316 ff.) einzelne Problemkreise bei der Durchführung der Abschlagsregelungen behandelt wurden, beschäftigt sich Teil II mit der Stellung von Apotheken und pharmazeutischen Großhändlern, mit der Behandlung sog. orphan drugs und vor allem mit den vergaberechtlichen Implikationen der selektivvertraglichen Rabattvereinbarungen in § 130a Abs. 8 SGB V. Das AMNOG lag bei der Abfassung des Beitrages noch nicht vor und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Seiten 372 - 377
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