Der nachstehende Beitrag untersucht den Rechtscharakter der vorstehend genannten „Richtlinien“, insbesondere die Frage, ob diesen untergesetzlichen Normen bzw. Rechtssätzen eine unmittelbare Außenwirkung mit einer daraus resultierenden Anspruchsberechtigung der Versicherten und einer Bindung verwaltungsexterner Institutionen zukommt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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