Obwohl vor den Sozialgerichten häufig über den Vergütungsanspruch von Krankenhäusern gegen die gesetzlichen Krankenkassen gestritten wird, haben weder Rechtsprechung noch Literatur die dogmatischen Grundlagen dieses Anspruchs jemals gründlich hinterfragt. Man geht davon aus, dass er besteht – allerdings nur dann, wenn das Krankenhaus einwandfrei geleistet hat. Die jüngste Rechtsprechung des BSG zur Qualitätssicherung verdeutlicht diese Sichtweise. So einfach ist es indes nicht. Nur wenn klar ist, worauf der Vergütungsanspruch gründet, lässt sich die Frage nach den Konsequenzen einer wie auch immer gearteten „Schlechtleistung“ beantworten. Der vorliegende Beitrag soll etwas Licht ins Dunkel bringen. Dabei geht es im ersten Teil zunächst um die dogmatische Herleitung des Vergütungsanspruchs und seine Entstehung. Vor dem Hintergrund der hierbei gewonnenen Erkenntnisse wird dann zu zeigen sein, dass die Frage nach den Konsequenzen einer nicht einwandfreien Leistungserbringung eine differenzierte Betrachtung erfordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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