DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |
Seit 1992 ist das Rentenniveau massiv gesunken. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung jedoch keineswegs gleichmäßig zulasten aller Rentnerinnen und Rentner vorgenommen, sondern gestaffelt nach Renteneintrittsjahren: Je später der Rentenbeginn, desto niedriger die Rente. Diese Ungleichbehandlung wird noch verstärkt, weil die jüngeren Rentner im Laufe ihres Erwerbslebens mit auffällig höheren Beiträgen belastet worden sind als die älteren.
Hilfebedürftigen Menschen gewährt der differenziert ausgestaltete Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland existenzsichernde Sozialleistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen und von unterschiedlichen Sozialleistungsträgern. Neben dem Alter spielt hierbei die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen eine zentrale Rolle, sie hat eine system- und leistungsartabgrenzende Funktion.
Die Vorschrift des § 89 SBG V etabliert mit dem Schiedsamt die zentrale Streitschlichtungsinstanz im Vertragsarztrecht. Die besondere Bedeutung der Vorschrift ergibt sich daraus, dass das SGB V in weiten Teilen nur einen gesetzlichen Rahmen enthält, der von der Selbstverwaltung durch vertragliche Vereinbarungen ausgefüllt werden soll. In diesem Zusammenhang werfen Befangenheitsanträge gegen Schiedsamtsmitglieder besondere Probleme auf.
Jedes Jahr wieder beschäftigen die eingehenden Anträge auf Übernahme der Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen bzw. die abgeforderten Abrechnungen wegen Anrechnung erzielter Guthaben die Grundsicherungsträger. Dabei treten gerade bei der Prüfung dieser Abrechnungen zahlreiche Probleme auf, die auf den ersten Blick gar nicht erkennbar sind.
Stufenweise Wiedereingliederung / Zuständigkeit / Erstattung
§§ 9, 10, 15, 20 SGB VI; §§ 14, 28, 45 SGB IX; § 102 SGB X
Urteil des 5. Senats des BSG vom 20. 10. 2009 – B 5 R 22/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin
§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI; § 7 SGB IV
Urteil des 12. Senats des BSG vom 4. 11. 2009 – B 12 R 3/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Eckhard Flohr, Düsseldorf / Kitzbühel
§§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a, 8 Abs. 1, 104 SGB VII
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 4. 2010 – B 2 U 11/09 R –
Anmerkung von Dr. Andreas Pitz, Mannheim
§§ 154 Abs. 2, 199 SGG
Beschluss des 8. Senats des BSG vom 8. 12. 2000 – B 8 SO 17/09 R –
Anmerkung von Antje Groß, Heilbronn
Unter dieser Überschrift lud der Vorstand des Deutschen Sozialrechtsverbandes am 3./4. November zur diesjährigen Bundestagung 2010 in Nürnberg ein. Erstmals wurde dabei eine räumliche und terminliche Kooperation mit der inzwischen 12. Con-Sozial (Fachmesse und Congress für den Sozialmarkt in Deutschland, die in diesem Jahr unter dem Motto „Sozial wirtschaften – nachhaltig handeln“ stand) eingegangen,
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