DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) wird auch durch das Einkommen und Vermögen des Partners des Grundsicherungsberechtigten beeinflusst. Der Partner ist sogar verpflichtet, gegenüber Dritten bestehende Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit zwei Urteilen vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) über Erstattungsansprüche von Jobcentern gegen Rentenversicherungsträger zu entscheiden. In beiden Verfahren bezog die Leistungsempfängerin neben Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufstockend Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter.
In der älteren (Kommentar-)Literatur zum SGB VII beanspruchten Erörterungen zum Unfallbegriff im Regelfall wenig Raum. Unfall ist nach der Legaldefinition des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII das zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod des Versicherten führt.
§§ 153 f., 171b SGB V; § 54 Abs. 1 SGG; Art. 12, 19 Abs. 4 GG
Urteil des 1. Senats des BSG vom 12.3.2013 – B 1 A 1/12 R – Anmerkung von Prof. Dr. Burkhard Boemke, Leipzig
§§ 65a, 66 SGG
Urteil des 13. Senats des BSG vom 14.3.2013 – B 13 R 19/12 R – Anmerkung von Rüdiger Mey, Berlin
§ 11 SGB II; §§ 60 ff. SGB I; §§ 20, 48 SGB X; § 55 SGG
Urteil des 4. Senats des BSG vom 28.3.2013 – B 4 AS 42/12 R – Anmerkung von Dr. Markus Sichert, Bonn
§§ 102 ff. SGB X; § 142 SGB III; § 44a SGB II
Urteil des 13. Senats des BSG vom 31.10.2012 – B 13 R 11/11 R
– Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Jens Blüggel, Essen, abgedruckt in diesem Heft S. 61 ff.
+++ Schreiber, Konsensuale Streitbehandlung im sozialgerichtlichen Verfahren – Die Leistungsfähigkeit des Güterichtermodells +++
+++ Neuordnung der Leistungen für Menschen mit Behinderung, 20. März 2014, Universität Köln +++
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