DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-03 |
Bei der Erledigung betrieblicher Aufgaben und Tätigkeiten scheinen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung zu stehen, von denen alternativ Gebrauch gemacht werden kann. Die nachfolgenden Überlegungen verstehen sich als eine gedankliche Skizze zu der Frage, ob Werkvertrag einerseits und Arbeitsvertrag andererseits in einem derartigen Austauschverhältnis zueinander stehen, ob also ein derartiges Wahlrecht besteht.
In den letzten Jahren haben Fragen des Rechts der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich nicht nur in der quantitativen Zunahme der (veröffentlichten) Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren wider, sondern auch in der Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren wiederholt mit dem Recht der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren befasst hat.
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 (AZ: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) haben zur Verunsicherung geführt, wie mit Rentenansprüchen für Zeiträume des Bezugs von SGB II-Leistungen umzugehen ist: Ob hier ein Ausgleich zwischen Jobcenter und Rentenversicherung stattfindet (Zahlung der Rente an das Jobcenter, soweit im selben Zeitraum Alg II oder Sozialgeld gewährt wurde) oder der Rentennachzahlungsbetrag an den Rentenberechtigten geht, der dann rückwirkend die SGB II-Leistungen für den Zeitraum, für den die Rente beansprucht werden kann, an das Jobcenter erstatten muss.
Auch im Jahre 2013 blieb der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 3.647 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach dem deutlichen Anstieg der Neueingänge im Jahre 2012 (3.667) wurde die bis dahin höchste Anzahl im Jahre 2011 (3.297) erneut deutlich übertroffen. Bei den Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden waren die Neueingänge gegenüber 2012 insgesamt leicht rückläufig (- 3,5 %). Während die Eingangszahlen bei den Nichtzulassungsbeschwerden 2013 nahezu das hohe Vorjahresniveau erreichten, ist die Zahl der Neueingänge bei den Revisionen, insbesondere in den Bereichen der Krankenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zurückgegangen.
§§ 129, 130a SGB V
Urteil des 3. Senats des BSG vom 24.1.2013 – B 3 KR 11/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Ute Walter, München
§ 7 SGB IV
Urteil des 12. Senats des BSG vom 20.3.2013 – B 12 R 13/10 R
Anmerkung von Prof. Dr. jur. Christoph Nix, Konstanz
§§ 97 ff., 103 SGB III a. F.; §§ 6, 14, 33, 102 SGB IX
Urteil des 11. Senats des BSG vom 4.6.2013 – B 11 AL 8/12 R
Anmerkung von Bernd Götze, Berlin
+++ Rentenversicherung muss stabil bleiben +++
+++ Eichenhofer, Sozialrecht der Europäischen Union +++
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