DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
Der nachfolgende Aufsatz behandelt die Solidarität als das prägende Grundprinzip unserer sozialen Sicherungssysteme. Einer trage des anderen Last – dieser urchristliche Grundwert prägt die Rentenversicherung als wesentlicher Baustein unseres Sozialstaates; und dies in doppelter Ausgestaltung: Solidarität innerhalb und zwischen Generationen.
Zehn Jahre Rechtsprechung des BSG zur Eingliederungshilfe haben dort ihre Spuren hinterlassen. Die Autoren begeben sich im nachfolgenden Beitrag auf die Spurensuche. Welche Wege sind in der Nachfolge des BVerwG eingeschlagen worden? Mit welchen Inhalten hat das BSG die normative Weite der gesetzlichen Tatbestände ausgefüllt und hat es dabei auch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung beachtet?
Der Aufsatz wirft einen Blick auf die Praxis an einem deutschen Landessozialgericht, und zwar aus der Sicht eines asiatischen Gastwissenschaftlers und Richters. Diese Außenperspektive lässt eine gerichtliche Institution und ihr Innenleben in einem neuen Licht erscheinen, das gerade für die hiesigen Fachleute das ihnen alltäglich Erscheinende neu beleuchtet.
§ 45 SGB I; § 275 SGB V; §§ 204, 387, 390 BGB
Urteil des 1. Senats des BSG vom 17.12.2013 – B 1 KR 71/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld
§ 240 SGB V; §§ 15, 16 SGB IV
Urteil des 12. Senats des BSG vom 30.10.2013 – B 12 21/11 R –
Anmerkung von Rüdiger Schaer / Andreas Müller, Berlin
§§ 31, 44 SGB I; §§ 32, 44 SGB X; § 488 BGB
Urteil des 8. Senats des BSG vom 27.5.2014 – B 8 SO 1/13 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Marschner, Berlin
§§ 3, 8, 12 KSVG; § 15 SGB IV; § 48 SGB X
Urteil des 3. Senats des BSG vom 2.4.2014 – B 3 KS 4/13 R –
Anmerkung von Dr. Henning Müller, Darmstadt
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